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Kleine Fachwerkhofreite direkt neben dem beherrschenden Haus Nr. 4, Traufseite verschindelt, Giebelseite zum Platz hin wirkend. Konstruktives Fachwerk um 1800 in symmetrischer Anordnung mit zahlreichen senkrechten Kniepfosten. Die Wirtschafts-, Scheunen- und Stallgebäude aus der gleichen Zeit. Der Bau ist in ortsbildlicher Hinsicht bedeutend, da er gemeinsam mit den Häusern Nr. 2 und 4 die Platzwand gegenüber der platzartigen Erweiterung des Backhauses bildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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