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Das kleine, zweigeschossige, traufständige Fachwerkhaus ist eines der letzten Gebäude aus der Zeit vor der Umgestaltung der Pariser Gasse durch große Neubauten der Kammergerichtsherren im frühen 18. Jahrhundert. Die beiden niedrigen, verschieferten Geschosse erheben sich über einem flachen Bruchsteinsockel. Bedeckt ist das Gebäude mit einem Satteldach, vor dem sich ein übergiebeltes Zwerchhaus befindet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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