Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus wurde kurz nach der Mitte des 18. Jahrhunderts vom Kammergerichtsprokurator Jacob Wick (1728-1800) erbaut. Der traufständige, verputzte Bau unter einem seitlich abgewalmten Satteldach besitzt das für Wetzlar typische große, übergiebelte Zwerchhaus. Die Straßenfassade wird lediglich durch die farblich abgesetzten Fensterrahmen und profilierte Brüstungsgesimse gegliedert. Die Fensteröffnungen werden durch geschmiedete Brüstungen in Form von Blattranken verkleinert. Integraler Bestandteil des Baukörpers ist auch die von Radabweisern flankierte Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |