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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das schlichte, zweigeschossige, verputzte, traufständige Fachwerkhaus mit seinem großen, verschieferten Zwerchhaus wurde im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts im Auftrag des Kammergerichtsassessors Johann Peter von Ortmann als Doppelhaus zusammen mit der heutigen Nr. 30 errichtet. Jedes der beiden Gebäude wird durch die mittlere der fünf Achsen erschlossen, wobei die seitlichen Fensterachsen zu Paaren zusammengefasst sind. Das Doppelhaus gehört zu einer größeren Gruppe aufwändiger Wohnhäuser, die Mitglieder des Reichskammergerichtes im Laufe des 18. Jahrhunderts an der Pariser Gasse im direkten Anschluss an die Stadtmauer errichten ließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |