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Auf einem gegenüber dem Straßenniveau leicht erhöhten Grundstück ließ Carl von Foris im Jahre 1905 das zweigeschossige Wohnhaus durch Friedrich Schneider errichten. Das im Erdgeschoss ziegelsichtige und darüber verputzte Gebäude wird durch überkragende Geschosse horizontal gegliedert und von einem Satteldach mit Halbwalmen bedeckt. In den oberen Geschossen prägen die profilierten Laibungen der segment- und spitzbogigen Fenster die Fassaden. Die Straßenfassade wird darüber hinaus von einer eingeschossigen Auslucht an der rechten Seite sowie einer zweigeschossigen, übergiebelten an der linken Ecke betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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