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Der zweigeschossige, giebelständige Baukörper erhebt sich über einem hohen, verputzten Sockelgeschoss. Die hell verputzte Straßenfassade wird durch einen verschieferten, segmentbogigen, zweigeschossigen Erker mit überkragendem Giebel gegliedert. Erd- und Obergeschoss sind optisch durch einen Fußwalm getrennt. Die Dachfläche des Satteldaches ist im Eingangsbereich bis zum Fußwalm heruntergezogen worden. Dieses Wohnhaus im Heimatstil wurde im Jahre 1909 durch Johann Heinz errichtet. Die Bruchsteinmauer, die das Gebäude von der Straße trennt, wird bis zum Nachbarhaus weitergeführt, bei dem Johann Heinz im folgenden Jahr den gleichen Entwurf noch einmal umsetzte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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