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Große u-förmige Hofreite in direkter Nachbarschaft der Kirche und in ortsbildlich beherrschender Lage hart an der Straße. Das Wohnhaus um 1800 mit konstruktivem Fachwerk und doppeltem Karnies; die Stallgebäude und die Scheune 18. bzw. 19. Jh. Das Haus hat eine wichtige Funktion unmittelbar gegenüber der Kirche, seine Rückwand bildet die Begrenzung und einen Prospekt zur Kirche hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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