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Spitzwinklig-L-förmige Fachwerkhofreite aus der Mitte des 18.Jhs. mit reinem ursprünglich erhaltenen Fachwerkgerüst und einer Scheune aus der gleichen Zeit. Im hinteren Teil des Wohnhauses Anbau aus dem 20. Jh., Stallgebäude datiert 1887. Die Hofreite liegt unmittelbar gegenüber der Kirche und bildet zusammen mit dem Nachbarhaus eine ortsbildlich wichtige Anlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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