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Um 1700 wurde das dreigeschossige Fachwerkhaus an das Nachbargebäude (Nr. 3) angebaut. Es verfügt zu dieser Seite nicht über eigene Ständer. Das Fachwerkgefüge entspricht dem des wenig älteren Nachbargebäudes. Lediglich die Querschnitte der Hölzer sind hier schmaler und verweisen somit schon in den einfacheren, auf Putz angelegten Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts. Das Gebäude bildet eine reizvolle Baugruppe mit seinem Nachbarhaus (Nr. 3).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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