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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, Teil einer Hofreite. Über der ursprünglich mit Karnies umrahmten Tür datiert 1834. Einfaches konstruktives Fachwerk mit schwach profilierter Schwelle und Rähm. Zur Gasse hin Wirtschaftsgebäude und im Hintergrund große Scheune, ebenfalls frühes 19. Jh. Die ursprüngliche Torsituation erhalten. Das Wohnhaus reiht sich ein in eine geschlossene Anlage von drei gleichartigen giebelständigen Häusern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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