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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das dreigeschossige verputzte Fachwerkhaus wurde im ausgehenden 17. Jahrhundert an der Einmündung der Hofstatt in die Rosengasse errichtet. Zusammen mit dem Haus Nr. 8 markiert es heute von der Scheunengasse aus die stark verengte Einmündung der Hofstatt. Die Einmündung wirkt durch die an der Giebelseite des Hauses überkragenden Obergeschosse noch stärker eingeengt. Im übrigen gehört das Haus zum Wetzlarer Standardtyp eines barocken Fachwerkhauses mit traufständiger Hauptfassade, steilem verschieferten Satteldach und großem übergiebelten Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |