Scheunengasse 2
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Scheunengasse 2
Flur: 14
Flurstück: 205/2

Die gesamte Straße war noch im 19. Jahrhundert von Scheunen umgeben. Von dieser Bebauung blieben nach vielen Veränderungen insbesondere in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts lediglich drei barocke Scheunen übrig. Den ursprünglichen Charakter zeigt noch am deutlichsten die kleinere Scheune am unteren Ende der Dreiergruppe. Das Erdgeschoss wird noch heute weitgehend von der Einfahrt eingenommen und das leicht überkragende Obergeschoss des traufständigen Baus dient Wohnzwecken. Auf der Schwelle zum Obergeschoss befindet sich die Jahreszahl 1737, die dem von "Andonius Weisgerber" erbauten Gebäude eine im vergleich zum Fachwerkgefüge sehr späte Bauzeit zuweist. Das Obergeschoss verfügt noch über Mannfiguren an den Bundständern, ist jedoch insgesamt von eher schmalen Querschnitten geprägt. Vor dem Satteldach des traufständigen Gebäudes erhebt sich ein großes, verschiefertes Zwerchhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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