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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Die heutige Nr. 4 besteht aus zwei ehemals unabhängig voneinander errichteten Scheunen. Beide Scheunen verfügen über große Einfahrten im Erdgeschoss und Wohnräume in den leicht überkragenden Obergeschossen. Die rechte der beiden Scheunen besitzt zudem ein zweites Obergeschoss, über dem sich ein Zwerchhaus mit flachem Dreiecksgiebel erhebt, das die Bauzeit des Gebäudes in das 18. Jahrhundert verweist. Beide Scheunen weisen ein identisches Fachwerkgefüge mit gebogenen Streben und einfach profilierten Obergeschossrähmen auf, das von den eher schmalen Querschnitten des 18. Jahrhunderts geprägt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |