Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Kern des großen, dreigeschossigen Fachwerkhauses wurde noch im späten 17. Jahrhundert errichtet. Im Jahre 1694 kaufte der Buchdrucker Winckler das wohl erst wenige Jahre alte Gebäude und ließ es 1742 beträchtlich erweitern. Der gesamte Bereich links der heutigen Haustür stammt aus dieser Erweiterungsphase, der mehrere Prozesse mit dem Nachbarn vorausgingen. Berühmt wurde das Gebäude durch den Selbstmord des braunschweigischen Legationssekretärs Karl Wilhelm Jerusalem im Jahre 1772, der Johann Wolfgang von Goethe als Vorbild für seinen "jungen Werther" diente. Das Gebäude, das in der Mitte des 19. Jahrhunderts einem Tierarzt gehörte, beherbergt seit 1907 ein kleines Museum, das an Jerusalem erinnert. Zur 150-Jahr Feier von Goethes Aufenthalt in Wetzlar im Jahre 1922 wurde das Haus vollständig renoviert. Das Jerusalemhaus prägt noch heute mit seiner für Wetzlar ungewöhnlichen Fassade die nördliche Bauzeile des Schillerplatzes. Das Fachwerkhaus wird dominiert von den beiden dreigeschossigen Kastenerkern, die bis in das Dach weitergeführt sind und zwei Zwerchhäuser verdecken. Der linke Gebäudeteil aus dem Jahre 1742 ist durch sein einfaches Fachwerkgefüge gegliedert. An dem aufwändiger gestalteten rechten Gebäudeteil fallen besonders die geschnitzten Eckständer des Erkers auf. Über Voluten als Basen erheben sich mit Weinranken versehene oder als Taustäbe ausgebildete Säulenschäfte, die in Blatt- oder Kompositkapitellen enden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |