Schillerplatz 12
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Schillerplatz 12
Flur: 16
Flurstück: 193/1

Von dem ehemals sehr großen Gebäude blieb nur der rechte Teil in seiner barocken Form erhalten. Über dem vollständig veränderten Erdgeschoss erheben sich zwei Wohngeschosse mit aufwendigem, dichten Fachwerkgefüge aus dem Jahre 1686. Sehr flache, gebogene, breit dimensionierte Streben mit Herzknaggen an den Eckständern werden durch herzbeschnitzte Fußbänder abgestrebt und die Fensterbrüstungen sind im zweiten Obergeschoss mit Andreaskreuzen versehen. Besonders betont sind auch hier wieder die Eckständer an der Einmündung der Gasse Hinter der Stadtmauer. Die sich über Voluten erhebenden Säulenschäfte sind mit Weinranken versehen und enden in Blattkapitellen. Das heutige flache Satteldach dürfte im 19. Jahrhundert als Ersatz für ein steileres Dach mit Zwerchhaus entstanden sein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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