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Der Schillerplatz gehörte ursprünglich zum Franziskanerkloster und wurde später durch das Zunfthaus zur Straße hin abgegrenzt. Die städtebauliche Situation änderte sich mit dem Abriß des Zunfthauses und dem Ausbau der Nauborner Straße. Heute ist der Platz zur Straße offen und wird von der Kastanie in der Platzmitte städtebaulich dominiert. Ähnlich wie beim Ludwig-Erk-Platz bestimmt auch hier die Begrünung den Charakter des Platzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |