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Massivbau, fünfachsig mit zweiläufiger Freitreppe, geohrtem Portal und Segegmentbogengiebel, dort Inschrift: "ANNO 1733 C F G Z I Y U B ECKARTSHÄUSER GERICHTS-, RAT- UND SCHULHAUS." In der Mitte Ysenburger Wappen. Hohes Mansarddach mit Dachreiter. Der einfache, qualitätvolle Barockbau in prominenter Lage an der Ecke Burggasse/ist Kulturdenkmal wegen seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |