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Fachwerkhofreite in ortsbildlich wichtiger Lage an der Gabelung Oberpforte/Unterpforte direkt gegenüber der Kirche. Das Wohnhaus giebelständig mit Krüppelwalm, scharf profilierten Schwellen; umlaufender Zahnschnitt an der Traufe mit Inschrift, datiert 1824. Im hinteren Bereich Scheune, ebenfalls aus dieser Zeit sowie Stallanbauten, spätes 19. Jh. Das Haus ist als Kulturdenkmal zu bezeichnen wegen seiner für das Ortsbild wichtigen Lage und Ausprägung eines einfachen, konstruktiven, aber qualitätvollen Fachwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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