Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Bereich zwischen der Kalsmuntpforte und der früheren Stadtmauer wurde im frühen 18. Jahrhundert vom Lustgarten des Kammerrichters Ambros Franz von Virmont eingenommen. In den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts ging der Garten in den Besitz der Familie Papius über. Papius ließ hier ein großes Landhaus errichten. Das heutige Gebäude dürfte jedoch aus der Zeit um 1800 stammen. Der schlichte, zweigeschossige Solitär wird nur durch ein Brüstungsgesims im Obergeschoss und die mit klassischen Gesimsen bekrönten Fensterrahmen gegliedert. Über einem breiten Traufgesims erhebt sich ein sehr flaches Walmdach mit einem kleinen Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel in stark profilierter Rahmung. Das Haus ist eines der wenigen klassizistischen Gebäude außerhalb der eigentlichen Kernstadt. Metallene Rollladenkästen aus der Zeit um 1900 bilden eine spätere Zutat mit inzwischen eigenem künsterischen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |