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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das dreigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus mit seinen überkragenden Obergeschossen zeigt sich heute in einer schlichten Putzoptik. Allein die Geschossüberstände sind durch profilierte Gesimse gekennzeichnet. Prägend für die schlichte Fassade ist die starke Durchfensterung mit sechs zu zwei Gruppen zusammengefassten Fenstern je Geschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |