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Wohnhaus einer Hofreite aus der Mitte des 18. Jhs., starke Überkragung im 1. Obergeschoß, durchgehend verkleidete Balkenköpfe; einfaches, konstruktives Fachwerk mit Wilde Mann-Formen, umlaufend profiliertes Giebelgesims. Der Bau ragt mit seinem Giebel in den Straßenraum hinein und bildet zusammen mit dem Nachbarhaus Nr. 3 einen ortsbildlich wichtigen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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