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Das spätklassizistische, dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus wird wie auch das Nachbargebäude (Nr. 18) durch leicht vorspringende Brandwände beiderseits optisch begrenzt. Auch hier wird das dreiachsige Gebäude nur durch Brüstungsgesimse und profilierte Fensterfaschen gegliedert. Auffälligstes Merkmal des Gebäudes ist das flache Attikageschoss mit seinen geschwungenen Konsolen, die ein stark profiliertes Traufgesims stützen, über dem sich ein flaches Satteldach erhebt. Das auf der gleichen Parzelle um 1900 errichtete Eckhaus gehört nicht mit zum Denkmalumfang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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