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Parallel zur Straße ausgerichtetes Wohnhaus eines städtischen Typus in Hausteinmauerwerk. Das Drempelgeschoß und die Dachgaube in konstruktivem, abgefasten Fachwerk. Sehr aufwendige Detailornamentik in Dachkonstruktion und Ortgängen in handwerklich hoher Qualität mit Anklängen an die Schweizerhausmode. Entstanden um 1890.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |