Wertherstraße 2, Nebengebäude
Wertherstraße 2
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Wertherstraße 2
Flur: 12
Flurstück: 356/44

Im Jahre 1911 errichtete die Firma Johann Georg Müller an der Ecke der Konrad-Adenauer-Promenade zur Wertherstraße ein neues Amtsgericht. Der dreigeschossige Baukörper wurde entsprechend der Straßenverläufe auf einem nahezu V-förmigen Grundriss errichtet. Die verputzten Geschosse erheben sich über einem aus grob bossierten Werksteinen errichteten hohen Sockelgeschoss. Mauerecken und Fensterlaibungen sind aus fein scharrierten Werksteinen zusammengefügt worden. Das zweite Obergeschoss wird durch ein Werksteingesims von den unteren Geschossen optisch getrennt und durch teilweise andere Fensterformen hervorgehoben. Zur Wertherstraße verfügt das Gebäude über einen hohen, verschieferten, geschweiften Giebel, die lange Traufseite gliedern zwei ebenso geschweifte, jedoch unverschieferte Zwerchgiebel. Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich an der Straßenecke hinter einer rundbogigen Arkade. Der Ansatz des Seitenflügels in der Wertherstraße wird durch einen achteckigen Treppenturm mit verschiefertem Obergeschoss und geschwungener Welscher Haube kaschiert. Zu dem gesamten Ensemble gehört noch ein eingeschossiges Nebengebäude an der Wertherstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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