Helgebachstraße 1
Helgebachstraße 1, Planung von R. Derlich aus 1904
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Helgebachstraße 1
Flur: 42
Flurstück: 5/1

Das zweigeschossige, weitgehend verputzte, traufständige Wohnhaus wurde im Jahre 1904 durch den Bauunternehmer Wilhelm Neul errichtet. Das Gebäude zeigt sich heute in einer schlichten Form, in der das über einer hohen Sockelzone errichtete Erdgeschoss bis zur Kämpferhöhe der Fenster ziegelsichtig ist. Ziegellisenen verbinden die Fenster des Erdgeschosses mit denen im Obergeschoss. Besonders betont sind die Fenster des übergiebelten Risalits an der linken Gebäudeseite. Die Korbbogenfenster sind in Erd- und Giebelgeschoss von Ziegeln eingefasst. Das Fenster des Obergeschosses wird von kannelierten Pilastern flankiert, die in diamantierten Kapitellen enden. Entgegen der schlichten heutigen Optik war das Gebäude mit einer sehr aufwändigen Fassadengliederung geplant. Der Giebel sollte in Fachwerk ausgeführt werden, ein breites Traufgesims mit Festons war über den Fenstern des Obergeschosses vorgesehen, unter deren Brüstungen Wappenschilde geplant waren.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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