Obertorstraße 1
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Obertorstraße 1
Flur: 13
Flurstück: 359/3

Die Hauptstraße, die durch das Neustädter Tor in die Stadt führte, verließ diese in Richtung Frankfurt durch das Obertor. An der Innenseite des Tores befanden sich die Zollstationen, an denen die Stadt ihren Wegezoll erhob. Das Tor wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts zwar abgetragen, jedoch bis heute wird der Straßenraum der Obertorstraße durch die beiden Zollhäuser soweit verengt, dass die Torsituation noch gut ablesbar ist. Die beiden zweigeschossigen, auf quadratischen Grundrissen erbauten Fachwerkhäuser unter flachen Walmdächern sind vollständig verschiefert. Beide Gebäude mit ihrer schlichten klassizistischen Optik wurden im ausgehenden 18. Jahrhundert errichtet. In der Nr. 1 soll laut Gloel noch ein Inschriftenbalken vorhanden sein, der die Jahreszahl 1658 trägt und sich ursprünglich am Tor befand. Teile des nach dem 30-jährigen Krieges wieder instandgesetzten Tores wurden also wohl in der Zeit, als die Stadtmauer ihre Bedeutung schon weitgehend eingebüßt hatte, in die damals neuen Zollhäuser eingebaut. Die Nr. 2 wurde nach Kriegszerstörungen in den alten Formen wieder aufgebaut.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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