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Ehemaliges Schul- und Rathausgebäude in der Form einer gründerzeitlichen Villa, beherrschend in der Mitte der Ortslage. Risalitartig vorspringender Eckturm mit hoher Walmhaube, zwei Uhrengauben, Wetterfahne, dort Datum 1895. Das Dachgeschoß in Fachwerk, pittoresker Baukörper innerhalb des Fachwerkensembles. Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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