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Eine Kommission der "Allgemeinen Versorgungsanstalt" zu Wetzlar ließ am 1. August des Jahres 1810 ein Grabdenkmal im Angedenken an die am 30. September 1807 verstorbene Freifrau Dorothea von Albini auf dem Friedhof im Rosengärtchen errichten. Über drei Stufen erhebt sich der klassizistische Sarkophag mit seinem geschwungenen Deckel, auf dem seit 1915 ein steinernes Kreuz als Ersatz für ein eisernes steht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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