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Kleines, freistehendes Fachwerkwohnhaus, Bestandteil einer Hofreite. Einfaches Fachwerk um 1800 mit einwärts gekehrten Streben und Fußgegenstreben. Originale Tür des frühen 19. Jhs. Giebelseite mit Langschindeln verkleidet. Einfacher, reizvoller Bau am Rand der Ortslage von lokaler Bedeutung als bestes Fachwerkhaus am Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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