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Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus wurde in Fachwerkbauweise vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtet. Die sehr regelmäßige Fachwerkstruktur wird durch weit ausgreifende Fußstreben von großem Querschnitt geprägt, die traufseitig ohne Winkelhölzer unterhalb des Rähms in den Ständer münden. Die aufgekämmten Deckenbalken zeigen eine Profilierung. Der straßenseitige Teil des Erdgeschosses fällt durch deutlich geringer dimensionierte Wandständer sowie fehlende Riegel auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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