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Das kleine, im hinteren Grundstücksbereich liegende Wohnhaus ist aus ungebrannten Lehmziegeln errichtet und dem 19. Jahrhundert zuzuordnen. Die Fassadengestaltung des verputzten Gebäudes ist unregelmäßig zweiachsig durch die westlich angeordnete Eingangstür mit einem kleinen, darüber liegenden Fenster sowie einem Fenstepaar in Erd- und Obergeschoss gegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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