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In der Bergstraße finden sich entlang der westlichen Bauzeile mehrere winkelige Hofanlagen, die in ihrer Bausubstanz und Gebäudeanordnung noch weitgehend erhalten sind. Die rückwärtig die Höfe abschließenden Scheunen bilden einen geschlossenen Scheunenkranz, der im Ortsgrundriss noch gut ablesbar ist. Gemeinsam mit den Anwesen Bergstraße 34, 36 und 38, die die Straßengabelung Bergstraße/Annagasse straßenräumlich gestalten, hat die Bauzeile eine ortsgeschichtliche Bedeutung als historischer Siedlungskern. Sie wirkt darüber hinaus stark ortsbildprägend.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |