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Hakenhofreite des frühen 19. Jhs. in unversehrtem Erhaltungszustand. Schmuckloses, klar konstruiertes Wohnhaus mit geometrisierenden Streben und original überdachter, zweiläufiger Freitreppe; die Giebelseite teilweise verschiefert. Die Scheunen und Wirtschaftsgebäude um 1820. Reiner Vertreter eines spätklassizistischen Hoftyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |