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Das große, giebelständige Fachwerkwohnhaus mit zwei Vollgeschossen und einem hohen Dachgeschoss ist dem 18. Jahrhundert zuzurechnen und wurde, vermutlich im 19. Jahrhundert, hofseitig erweitert. Den Abschluss des Hofraumes bildet ein überbautes Hüttenberger Tor, das mit dem Wohnhausanbau und einem südlich anschließenden, ebenfalls zweigeschossigen Nebengebäude eine bauliche Einheit bildet. Die Giebelseite des Wohnhauses ist mit Schiefer und Faserzementplatten verkleidet und zeigt im Dachgeschoss noch bauzeitliche Fensteröffnungen. Die Fensterformate wurden ansonsten stark verändert. Die Fachwerkstruktur ist aufgrund der Fassadenverkleidung derzeit nicht erkennbar. Das Hüttenberger Tor gliedert sich in eine große Einfahrt, begrenzt von Holzständern mit Taustäben und korbbogig angeordneten Kopfstreben sowie einer niedrigeren, ebenfalls korbbogig abgeschlossenen Handpforte. Das über der Pforte befindliche Gefach weist eine Unterteilung in vier quadratische Felder mit jeweils einem eingestellten Andreaskreuz auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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