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Das zweigeschossige Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert ist im Erdgeschoss massiv, im Ober- und Dachgeschoss in Fachwerkbauweise errichtet. Die zur Straße ausgerichtete Giebelfassade ist in Ober- und Dachgeschoss schieferverkleidet. Das Dach weist ebenfalls eine Schiefereindeckung auf. Das hofseitig sichtbare Fachwerkgefüge wird an Eck- und Bundständern von diagonalen Streben betont. Die Fenstergrößen sind weitgehend bauzeitlich erhalten und im Giebel findet sich ein kleines Zwillingsfenster. Der Hof wird von einem Hüttenberger Tor abgeschlossen, dessen Einfahrt über lange, gerade Kopfstreben verfügt. Die rundbogige Handpforte sowie das Tor werden durch doppelte Perlstäbe an den Ständern betont. Das darüber liegende Feld weist eine strenge Gliederung in sechzehn quadratische Felder auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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