Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige, barocke Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach entstand als Pfarrhaus im Jahr 1776. Die anschließenden Nebengebäude wurden im 19. Jahrhundert angefügt. Die Fachwerkstruktur ist im Erdgeschoss sehr regelmäßig und funktional, nur die Eck- und Bundständer werden von steil stehenden Streben flankiert, die in das Rähmholz einbinden. Im Obergeschoss werden die Eckständer durch stark dimensionierte, gebogene Fußstreben, traufseitig mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelhölzer betont. Die im Giebel ablesbaren Säulen des stehenden Stuhls weisen ebenfalls schräg stehende Streben mit gegenläufigem Fußband und Winkelholz auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |