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Der großformatige, zweigeschossige Massivbau wurde als Pfarrhaus im Jahr 1910 in Heimatstilformen vermutlich mit einem Mansarddach, einem seitlichen Anbau und einem polygonalen Treppenturm auf einem großen Gartengrundstück errichtet. Das Wohnhaus wurde durch eine Veränderung der Fenster und den Umbau des Daches zum Satteldach verschlichtet. Traufseitig erscheint das Obergeschoss als unechtes Mansardgeschoss, dessen Dachfläche vorgeblendet ist. Der Turm über achteckigem Grundriss wird von einer geschweiften, schiefergedeckten Dachhaube abgeschlossen, deren Seitenwände durchfenstert sind. Ein traufseitig anschließendes, eingeschossiges Nebengebäude weist ein steiles Satteldach mit Zwerchhaus und zwei Schleppgauben sowie einen überdachten Eingangsbereich auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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