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Das zweigeschossige Wohnhaus bildet ein Doppelhaus mit dem Gebäude Bahnhofstraße 45 und fügt sich quer zur Firstrichtung des Nachbarhauses an. Der in Fachwerk über einem Bruchsteinsockel erstellte Baukörper fällt durch die scheinbar unsystematische Anordnung der Fenster insbesondere an Giebel- und Hofseite auf. Das Fachwerkgefüge ist aufgrund des Fassadenputzes und der hofseitigen Schieferverkleidung nicht erkennbar. Möglicherweise handelt es sich um den nachträglichen Anbau an das Gebäude Hauptstraße 45 im späten 18. Jahrhundert. Die Fenstergrößen und -anordnung in der Hoffassade sowie der nicht vorhandene Geschossüberstand sprechen dafür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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