Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der traufseitig zur Straße ausgerichtete Bau ist im Erdgeschoss als Massivbau, im Ober- und Dachgeschoss als Fachwerkbau ausgebildet. Er bildet ein Doppelhaus mit dem Gebäude Lindengasse 4. Die unregelmäßig verlaufende Schwelle weist auf den nachträglichen Ersatz des bauzeitlichen Fachwerks durch Mauerwerk hin. Das Fachwerkgefüge des Obergeschosses unterscheidet sich deutlich von dem westlichen Gebäudeteil. Es wird ebenfalls durch die an Eck- und Bundständern befindlichen Streben geprägt, diese sind jedoch gerade, binden in die Ständer ein und weisen Winkelhölzer und gegenläufige Fußbänder auf, so dass sich an den Bundständern Mannfiguren bilden. Darüber hinaus findet sich eine zweite Riegelreihe als Kopfriegel. Die Giebelseite ist im Dachgeschoss verkleidet. Die heutige Aufteilung entspricht nicht den bauhistorischen Gegebenheiten. Der im mittleren 18. Jahrhundert errichtete östliche Gebäudeteil nimmt mehr als die Hälfte des Gebäudes ein, er wurde vermutlich gegen Ende des 18. Jh. nach Westen hin erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |