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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus mit verputztem Erdgeschoss liegt im rückwärtigen Bereich der Parzelle traufseitig zur Straße und wurde im frühen bis mittleren 18. Jahrhundert errichtet. Das Fachwerkgefüge ist durch gebogene Fußstreben an Eck- und Bundständern gegliedert, die mit kleinen Winkelhölzern zum Rähm hin abschließen und zwischen Winkelholz und Strebe einen Riegel aufweisen, welcher in einen kurzen Ständer eingezapft ist. An der rückwärtigen Fassade wird eine schlichtere Gestaltung sichtbar, die sich auf Ständer und wandhohe Streben beschränkt, welche in das Rähmholz einbinden. Hier sind bauzeitliche Gefachfüllungen in Form von Stakung mit Lehmbewurf erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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