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Die Bahnhofstraße bietet im Bereich zwischen Garbenheimer Straße und Schulweg ein relativ geschlossenes Bild dreiseitiger Hofanlagen mit giebelseitig zur Straße ausgerichteten Fachwerkwohnhäusern. Die historische Parzellenstruktur ist weitgehend unverändert und der die Höfe rückwärtig abschließende Scheunenkranz ist nahezu ungestört erhalten. Die Hofanlagen Bahnhofstraße 21-45 und 12-34 sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |