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Der Baublock zwischen Kirchplatz, Gießener Straße und Bahnhofstraße stellt als Gesamtheit einen Teil des historischen Ortskerns dar, dessen kleinräumliche Bebauung bis heute anhand der Parzellenstruktur sowie der überkommenen Bebauung abzulesen ist. Insbesondere die Baugruppe Kirchplatz 1 und 3, Gießener Straße 3 sind städtebaulich bedeutsam.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |