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Die platzartige Erweiterung der Wetzlarer Straße stellt den historischen Ortskern dar, dessen Bebauung und Parzellenstruktur noch gut ablesbar ist. Während die südliche Bauzeile von drei gleichmäßig ausgerichteten, winkeligen Hofanlagen geprägt ist, finden sich entlang der nördlichen Bauzeile mehrere kleinere Parzellen mit entsprechend einfacherer Bebauung. Eine Stichstrasse führt zu drei großen Höfen mit aufwändig errichteten Wohngebäuden und großzügigen Nebengebäuden. Die überregionale Bedeutung des Ortes als Zollstation zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen spiegelt sich auch in der verhältnismäßig großen Zahl der Gasthäuser wieder, dessen ältestes innerhalb der Gesamtanlage liegt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |