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Das zweigeschossige in Fachwerkbauweise errichtete Wohnhaus ist im Ober- und Dachgeschoss schieferverkleidet. Die schlichte Fachwerkstruktur des Erdgeschosses weist auf ein zum Verputz vorgesehenes Fachwerkgefüge des 19. Jahrhunderts hin. Eine gleichmäßige, symmetrische Fenstergliederung, die auch während der jüngsten Sanierung ungestört blieb, prägt den Bau. Die ebenfalls als Fachwerkbau errichtete Scheune schließt das Grundstück als Querbau ab. Sie weist in weiten Teilen noch bauzeitliche Ausfachungen und Putz auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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