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Die große Hofanlage wird von einem giebelständigen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus dominiert, dessen verputzte Straßenfassade durch zwei Fensterachsen gegliedert ist. Das Giebelfeld weist eine Schieferverkleidung auf. Aufgrund seiner strengen Gliederung und dem fehlenden Geschossüberstand ist das Wohnhaus dem frühen 19. Jh. zuzuordnen. Die traufseitige Scheune gleicher Bauzeit ist im Erdgeschoss in Ziegelmauerwerk, in Ober- und Dachgeschoss in Fachwerkbauweise errichtet und teilweise schieferverkleidet. Der Hof wird zur Straße hin von einem zweiflügeligen Tor mit umlaufendem Schuppenband abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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