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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus über annähernd quadratischem Grundriss wurde im frühen 18. Jahrhundert errichtet. Es erfuhr im Jahr 1846 eine Teilung in zwei getrennte Haushälften und weist zwei an den entgegengesetzten Gebäudeecken liegende Eingangstüren auf. Das schlichte Fachwerkgefüge wird durch weit ausladende, gebogene Fußstreben an den Eckständern im Obergeschoss gegliedert. Im Erdgeschoss finden sich gerade, wandhohe Streben. Profilierte Füllbretter zwischen den Deckenbalken sowie ein Stabprofil an der Schwelle des Obergeschosses zieren den leichten Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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