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Das große, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist über einem hohen, massiven Kellergeschoss errichtet. An dem heute verputzten Gebäude lassen sich der leichte Geschossüberstand und einige bauzeitliche Fensterformate ablesen. Das verputzte Gebäude lässt keine genaue Datierung zu, nur die vermutete Bauzeit der Nebengebäude im frühen bis mittleren 18. Jahrhundert erlaubt Rückschlüsse auf eine frühere Bauzeit, vermutlich im späten 17. Jahrhundert. Bei den rückwärtig angebauten Gebäuden Ritterkaut 4 handelt es sich vermutlich um ehemalige Nebengebäude. Die den Hof rückwärtig abschließende Scheune ist dem mittleren 18. Jahrhundert zuzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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