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Das zweigeschossige, giebelständig zur Straße orientierte Fachwerkwohnhaus mit konstruktivem Gefüge ist Teil einer Hofanlage des 19. Jahrhunderts. Das Gebäude zeigt eine symmetrische Fassadengliederung durch gerade, geschosshohe Streben an Eck- und Bundständern sowie giebelseitig paarweise angeordnete Fenster in Erd- und Obergeschoss, die sich ehemals auch im Dachgeschoss fanden. Das Gebäude war bauzeitlich verputzt. Im Jahr 1963 wurde rückwärtig ein zweigeschossiger Anbau errichtet, wenig später eine Erweiterung mit Flachdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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