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Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus mit dichtem Fachwerkgefüge entstand im mittleren 18. Jahrhundert als Teil einer L-förmigen Hofanlage. Die Eckständer des Erdgeschosses werden durch gerade, wandhohe Streben betont, im Obergeschoss finden sich an Eck- und Bundständern weit ausladende Fußstreben mit gegenläufigen Fußbändern sowie Winkelhölzern. Die bauzeitlich paarweise Anordnung der Fenster ist noch ablesbar. Die Anlage entstand sehr wahrscheinlich zeitgleich mit den Nachbarhöfen Nr. 8 und 12 und könnte ein Wiederaufbau nach dem Brand um 1760 sein. 1981 wurde die straßenseitige Erdgeschosswand massiv ersetzt. 1983 erfolgte ein Anbau an die rückwärtige Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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