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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach bildet mit einer winkelig anschließenden Fachwerkscheune eine L-förmige Hofanlage und ist dem mittleren 18. Jahrhundert zuzurechnen. Das sachliche Fachwerkgefüge erfährt eine Betonung der Eckständer durch gerade Fußstreben mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelhölzern. Zwei weitere Hofanlagen bilden eine annähernd gleiche Baugruppe, die möglicherweise als Wiederaufbau nach dem Brand um 1760 entstanden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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